Stiftung Lebenskultur ist eine gemeinnützige Stiftung
Stand September 2013
Damit eine Stiftung als gemeinnützig anerkannt werden kann, muss die Satzung den Vorgaben
des Gemeinnützigkeitsteuerrechts entsprechen. Der Stiftungszweck muss darauf gerichtet sein,
gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verfolgen.
Verfolgt eine Stiftung steuerbegünstigte Zwecke, so muss sie dies selbstlos, ausschließlich und unmittelbar tun.
Im Juni 2013 wurde die
Satzung der Stiftung Lebenskultur als gemeinnützig anerkannt. Die Steuernummer lautet 27/605/52332.